• HOME
  • ÜBER UNS
  • LEISTUNGEN
    • FIRMENKUNDEN
    • PRIVATKUNDEN
    • CHECKLISTE (EST)
    • DOWNLOADS
    • INFORMATIVES
  • DIGITALE KANZLEI
  • NEDERLANDS
  • KONTAKT
    • RÜCKRUFSERVICE
    • IMPRESSUM
    • DATENSCHUTZ
 
 
 
 

NEWS UND TERMINE

INFORMATIVES



Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.


Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente

2022 Juli_MMI.pdf (Juli 2022)
2022 Juli_MMI.pdf (Juli 2022)




 

 



Suche: Artikel: 0





 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 24.06.2022

Zur Fälligkeitserfordernis bei der Zehn-Tages-Regelung

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs setzen sog. regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Ende des Kalenderjahres ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind (Az. X R 2/21).

Im Streitfall ermittelte der Kläger seinen gewerblichen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die Umsatzsteuer für die Monate Mai bis Juli 2017 zahlte er verspätet (erst am 09.01.2018), machte die Zahlung dennoch als Betriebsausgabe für das Streitjahr 2017 geltend. Das beklagte Finanzamt gewährte den Abzug nicht. Es meinte, es lägen keine regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes vor, da die betroffene Umsatzsteuer nicht rund um die Jahreswende 2017/2018, sondern weitaus früher fällig geworden sei. Einspruch und Klage gegen den Einkommensteuer- und Gewerbesteuermessbescheid hatten keinen Erfolg.

Der Bundesfinanzhof wies die Revision zurück. Zwar handele es sich bei Umsatzsteuerzahlungen um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben. Des Weiteren habe der Kläger die dem Streitjahr 2017 wirtschaftlich zuzuordnende Umsatzsteuer auch innerhalb kurzer Zeit nach dem 31.12.2017 gezahlt. Hinzukommen müsse aber, dass die jeweilige Ausgabe auch kurze Zeit vor bzw. nach Ende des Jahres der wirtschaftlichen Zugehörigkeit fällig geworden sei.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

 

 



Steuerkalender für das Jahr 2022

Monat
Steuerart
Steuertermin
Schonfrist
Monat:
Januar
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
11.01.
Frist:
14.01.
Monat:
Februar
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.02.
Frist:
15.02.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
15.02.
Frist:
18.02.
Monat:
März
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.03.
Frist:
15.03.
Monat:
April
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
12.04.
Frist:
15.04.
Monat:
Mai
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.05.
Frist:
14.05.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
17.05.
Frist:
20.05.
Monat:
Juni
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.06.
Frist:
14.06.
Monat:
Juli
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
12.07.
Frist:
15.07.
Monat:
August
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.08.
Frist:
13.08.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
16.08.
Frist:
19.08.
Monat:
September
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.09.
Frist:
13.09.
Monat:
Oktober
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
11.10.
Frist:
14.10.
Monat:
November
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.11.
Frist:
15.11.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
15.11.
Frist:
18.11.
Monat:
Dezember
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.12.
Frist:
13.12.
Alle Angaben ohne Gewähr

 

 

 



SO ERREICHEN SIE UNS

Tel.: 02454 93660

Fax: 02454 936620

E-Mail: info@stb-backhaus.de
oder: r.backhaus@stb-backhaus.de

 

KOMMEN SIE VORBEI

Selfkantstrasse 33

52538 Gangelt

› Anfahrtsplaner

 

UNSERE BÜROZEITEN

Montag – Donnerstag
08:00 – 16:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 13:00 Uhr


Termine nach Vereinbarung

 



Letzte Änderung: 17.03.2022 © 2022  Startseite | Kontakt | Daten­schutz | Impressum
  • HOME
  • ÜBER UNS
  • LEISTUNGEN
    • FIRMENKUNDEN
    • PRIVATKUNDEN
    • CHECKLISTE (EST)
    • DOWNLOADS
    • INFORMATIVES
  • DIGITALE KANZLEI
  • NEDERLANDS
  • KONTAKT
    • RÜCKRUFSERVICE
    • IMPRESSUM
    • DATENSCHUTZ
 

Externe Inhalte

Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.

Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.

Cookie-Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn "Drittanbieter-Inhalte" aktiviert sind.

Technisch notwendige
Diese Cookies sind zum Betrieb der Webseite notwendig, z.B. zum Schutz vor Hackerangriffen und zur Gewährleistung eines konsistenten und der Nachfrage angepassten Erscheinungsbilds der Seite.
Analytische
Diese Cookies werden verwendet, um das Nutzererlebnis weiter zu optimieren. Hierunter fallen auch Statistiken, die dem Webseitenbetreiber von Drittanbietern zur Verfügung gestellt werden, sowie die Ausspielung von personalisierter Werbung durch die Nachverfolgung der Nutzeraktivität über verschiedene Webseiten.
Drittanbieter-Inhalte
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Alle akzeptieren
Speichern
Mehr Informationen
Mehr Informationen