UNSER SERVICE FÜR SIE
Bei der Neueinstellung von Angestellten,Person Teilzeitkräften und Auszubildenden benutzen Sie bitte den unten genannten Fragebogen.
Firmen erhalten auf Antrag von der Krankenkasse des Arbeitnehmers für die Ausfallzeiten durch Krankheit eine Erstattung. Bitte fügen Sie auch die Krankmeldung bei. Bei Mutterschaft erhalten alle Firmen Erstattungen.
Bei Arbeitnehmern bis maximal 450€ Monatsverdienst und bei nur kurzfristige Beschäftigten nutzen Sie zur Anmeldung den folgenden Bogen. Wichtig! Auch für Minijobber erhalten Sie bei Krankheit eine Erstattung von der Krankenkasse.
In bestimmten Branchen muss umgehend und noch vor Arbeitsaufnahme der Rentenversicherung eine Sofortmeldung erstattet werden. Bitte an die Unterschrift des Arbeitnehmers denken.
Sind Arbeitnehmer im europäischen Ausland tätig, müssen sie eine A1-Bescheinigung mit sich führen. Die erforderlichen Antragsdaten füllen Sie bitte vollständig aus.